Art. 52 32009L0048
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
(1)
Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 85/374/EWG unberührt.
(2)
Die Richtlinie 2001/95/EG findet gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 2 auf Spielzeug Anwendung.
Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 85/374/EWG unberührt.
Die Richtlinie 2001/95/EG findet gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 2 auf Spielzeug Anwendung.