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Es ist angezeigt, in dieser Richtlinie für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch die Behörden, die mit der Zulassung und der Beaufsichtigung der OGAW betraut sind, sowie durch die Unternehmen, die an dieser Zulassung und Beaufsichtigung mitwirken, und für die Möglichkeiten des Informationsaustauschs jeweils dieselbe Regelung wie im Fall der für die Zulassung und Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen zuständigen Behörden festzulegen.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass alle Personen, die für die zuständigen Behörden tätig sind oder waren, sowie die von den zuständigen Behörden…
Die für die Zulassung, Registrierung, Qualitätssicherung, Inspektionen und Berufsaufsicht verantwortlichen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die nach…
Für die im Rahmen der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis eingeholten Informationen und insbesondere den in dieser Richtlinie vorgesehenen…
Ein OGAW bedarf zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeit der Zulassung gemäß dieser Richtlinie. Diese Zulassung gilt für sämtliche Mitgliedstaaten.
Die Vorschriften dieser Richtlinie über die ordnungsgemäße Erfüllung der Beaufsichtigungsaufgabe durch die zuständigen Aufsichtsbehörden umfassen auch die…
Zur verstärkten Beaufsichtigung von OGAW oder Unternehmen, die an ihrer Geschäftstätigkeit mitwirken, und zum besseren Schutz der Kunden von OGAW oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.