Gesetze
Gesetz wird geladen …
Effizienz würde sich am besten erreichen lassen, wenn die ersuchte Behörde bei der Erledigung eines Amtshilfeersuchens die Befugnisse wahrnehmen könnte, die ihr nach ihrem innerstaatlichen Recht für Forderungen in Bezug auf die gleichen oder auf ähnliche Steuern oder Abgaben zustehen. In Ermangelung vergleichbarer Steuern oder Abgaben, wäre das geeignetste Verfahren das nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchten Mitgliedstaats geltende Verfahren für Forderungen in Bezug auf Einkommensteuern. Diese Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften sollte in der Regel nicht in Bezug auf die Vorrechte für Forderungen gelten, die in dem ersuchten Mitgliedstaat bestehen. Allerdings sollte es möglich sein, Vorrechte auf Forderungen anderer Mitgliedstaaten auszudehnen, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten dies vereinbaren.
Zum Zwecke der Beitreibung im ersuchten Mitgliedstaat wird jede Forderung, für die ein Beitreibungsersuchen vorliegt, wie eine Forderung des ersuchten…
Das Ersuchen wird mit ausreichendem Vorlauf zu den Befragungen gestellt.
Die Amtshilfe kann sich auf Folgendes erstrecken: Die ersuchte Behörde kann der ersuchenden Behörde Auskünfte erteilen, welche diese für die Beitreibung von in…
Es sollte eine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen zu einzelnen Steuererstattungen geschaffen werden. Aus Gründen der…
Effizienz setzt voraus, dass im Verlauf der Amtshilfe ausgetauschte Auskünfte in dem Mitgliedstaat, der diese Auskünfte erhält, für andere als in dieser…
Um die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten und die Neutralität des Binnenmarkts besser zu schützen, ist es notwendig, den Anwendungsbereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.