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Es muss sichergestellt werden, dass die Bedingungen für die gemeinsame Gründung eines Unternehmens durch Ehepartner oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind — Lebenspartner nicht restriktiver sind als die Bedingungen für die gemeinsame Gründung eines Unternehmens durch andere Personen.
Unbeschadet der in gleicher Weise für beide Geschlechter geltenden besonderen Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Tätigkeiten ergreifen die Mitgliedstaaten…
Diese Richtlinie sollte für selbständige Erwerbstätige und deren Ehepartner oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt sind —…
In Anbetracht ihrer Beteiligung an der Tätigkeit des Familienunternehmens sollten Ehepartner oder — wenn und soweit sie nach innerstaatlichem Recht anerkannt…
Das wichtigste mit der Rechtsform einer SE verfolgte Ziel erfordert jedenfalls — unbeschadet wirtschaftlicher Erfordernisse, die sich in der Zukunft ergeben…
Nach Artikel 171 des Vertrags kann die Gemeinschaft gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der…
Es ist erforderlich, gemeinschaftsweit Klarheit und Transparenz in Bezug auf die Rechtsfragen zu schaffen, die bei Übernahmeangeboten zu regeln sind, und zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.