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Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet Verwaltungsgesellschaften zu soliden administrativen Verfahren. Zur Erfüllung dieser Anforderung sollten Verwaltungsgesellschaften eine gut dokumentierte Organisationsstruktur mit klarer Aufgabenverteilung schaffen, bei der ein reibungsloser Informationsfluss zwischen allen Beteiligten gewährleistet ist. Verwaltungsgesellschaften sollten darüber hinaus ausreichende Systeme zur Datensicherung und Gewährleistung der Geschäftsfortführung im Krisenfall schaffen, die es ihnen ermöglichen, auch in Fällen, in denen ihre Tätigkeiten von Dritten ausgeführt werden, ihren Pflichten nachzukommen.
Um zu gewährleisten, dass Verwaltungsgesellschaften den Vorgaben der Richtlinie 2009/65/EG entsprechend ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen OGAW-Verwaltungsgesellschaften über angemessene Verfahren verfügen, um bei unvermeidlichen Interessenkonflikten eine faire…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, bei der internen Aufgabenverteilung sicherzustellen, dass die Geschäftsleitung und…
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, die zur Erleichterung der Zusammenarbeit notwendigen administrativen und organisatorischen Maßnahmen…
Auch wenn die Grundsätze dieser Richtlinie allgemein für alle Verwaltungsgesellschaften gelten, sind sie doch flexibel genug, um zu gewährleisten, dass bei…
Die Richtlinie 2009/65/EG verpflichtet eine Verwaltungsgesellschaft, den jeweils zuständigen Behörden mitzuteilen, in welche Arten von Derivaten ein OGAW…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.