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Die Richtlinie 2009/32/EG betrifft Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet werden sollen. Diese Richtlinie gilt nicht für Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen, Vitaminen und sonstigen Nährzusatzstoffen verwendet werden, sofern die Lebensmittelzusatzstoffe, Vitamine und sonstigen Nährzusatzstoffe nicht in einer der Listen in Anhang I aufgeführt sind. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) untersuchte die Sicherheit von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Entfernung von Fett aus tierischen Proteinrohstoffen und erstellte am 29. Januar 2009 ein Gutachten hierzu . Die Behörde kam zu dem Schluss, das keine Gesundheitsgefährdung besteht, sofern der Rückstandsgehalt höchstens 9 μg Dimethylether/kg extrahierter Tierproteine beträgt. Daher sollte die Verwendung von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Entfernung von Fett aus tierischen Proteinrohstoffen zugelassen werden, sofern der Rückstandsgehalt im entfetteten Proteinerzeugnis höchstens 9 μg/kg Dimethylether beträgt.
Diese Richtlinie betrifft Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet werden…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTEL, DIE BEI DER BEARBEITUNG VON ROHSTOFFEN, LEBENSMITTELN,…
Die Mitgliedstaaten gestatten, dass die in Anhang I aufgeführten Stoffe unter den dort genannten Verwendungsbedingungen und unter Einhaltung der dort…
Zum Schutze der Volksgesundheit sollten die Bedingungen für die Verwendung sonstiger Extraktionslösungsmittel, die in den Teilen II und III des Anhangs I…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Liste der Extraktionslösungsmittel, die bei der Bearbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.