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Die Richtlinie 2009/32/EG gilt für Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet werden sollen. Sie gilt nicht für Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen, Vitaminen und sonstigen Nährzusatzstoffen verwendet werden, sofern die Lebensmittelzusatzstoffe, Vitamine und sonstigen Nährzusatzstoffe nicht in einer der Listen in Anhang I aufgeführt sind.
Diese Richtlinie betrifft Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet werden…
Die Richtlinie 2009/32/EG betrifft Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet…
Extraktionslösungsmittel, die für die Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten gemäß der Richtlinie 2009/32/EG verwendet werden oder verwendet…
Diese Richtlinie gilt auch für in die Gemeinschaft eingeführte Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten…
Die Mitgliedstaaten gestatten, dass die in Anhang I aufgeführten Stoffe unter den dort genannten Verwendungsbedingungen und unter Einhaltung der dort…
Trägerstoffe und Trägerlösungsmittel, die in der Richtlinie 95/2/EG als zulässig aufgeführt sind und als Lebensmittelzusatzstoff eine andere Funktion als die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.