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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) bewertete die Sicherheit von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Herstellung von entfetteten tierischen Proteinerzeugnissen — Kollagen und Gelatine — neu und gab ihre Stellungnahme am 14. Juli 2015 ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel bei bestimmungsgemäßer Verwendung und mit den vorgeschlagenen RHG von 3 mg/kg in Kollagen und Kollagenderivaten sowie von 0,009 mg/kg in Gelatine keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Die Richtlinie 2009/32/EG betrifft Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendet werden oder verwendet…
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von Dimethylether als Extraktionslösungsmittel zur Entfernung von Fett aus tierischen Proteinrohstoffen zuzulassen,…
Am 19. August 2014 stellte Akzo Nobel Industrial Chemicals BV einen Antrag auf Änderung des Rückstandshöchstgehalts (RHG) von Dimethylether als…
In Teil II des Anhangs I der Richtlinie 2009/32/EG erhält der Eintrag zu Dimethylether folgende Fassung: „Dimethylether Herstellung von entfetteten tierischen…
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.