Erwägungsgrund 3 32010L0006
Bezüglich Nitriten kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 25. März 2009 zu dem Schluss, dass für Schweine und Rinder als repräsentative empfindliche, zur Lebensmittelerzeugung genutzte Arten die Sicherheitsmargen bezüglich der Dosis ohne beobachtbare schädliche Wirkung (NOAEL — No Observed Adverse Effect Level) ausreichend sind. Weiterhin war die EFSA der Ansicht, dass das Vorhandensein von Nitrit in tierischen Erzeugnissen für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist. Nitrit ist bereits als Konservierungsstoff in Alleinfuttermitteln für Hunde und Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt über 20 % sowie als Zusatzstoff für Silagefutter bis zu einem Höchstgehalt von 100 mg/kg zugelassen. Nitrit ist daher in derartigen Alleinfuttermitteln und in Silagefutter nicht als unerwünschter Stoff anzusehen. Dementsprechend sollte in diesen Fällen kein Höchstwert gelten.