Erwägungsgrund 5 32010L0006
Bezüglich Saponinen in Madhuca longifolia L. kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 29. Januar 2009 zu dem Schluss, dass angesichts der vernachlässigbaren Exposition von Zieltierarten in der Union keine nachteilige Wirkung auf die Gesundheit zu erwarten ist. Die EFSA ist der Ansicht, dass die Exposition des Menschen gegenüber Madhuca-Saponin durch die Ernährung vernachlässigbar ist, da Madhuca-Produkte vom Menschen nicht im Rahmen der Ernährung aufgenommen werden und Madhuca-Mehl in der Union nicht als Futtermittelzusatzstoff verwendet wird. Daher ist es angebracht, den Eintrag bezüglich Mowrah, Bassia und Madhuca zu streichen.