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Bezüglich Saponinen in Madhuca longifolia L. kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 29. Januar 2009 zu dem Schluss, dass angesichts der vernachlässigbaren Exposition von Zieltierarten in der Union keine nachteilige Wirkung auf die Gesundheit zu erwarten ist. Die EFSA ist der Ansicht, dass die Exposition des Menschen gegenüber Madhuca-Saponin durch die Ernährung vernachlässigbar ist, da Madhuca-Produkte vom Menschen nicht im Rahmen der Ernährung aufgenommen werden und Madhuca-Mehl in der Union nicht als Futtermittelzusatzstoff verwendet wird. Daher ist es angebracht, den Eintrag bezüglich Mowrah, Bassia und Madhuca zu streichen.
Die EFSA kam in ihrem Gutachten vom 4. Juni 2010 zu dem Schluss, dass Vogelfutter wesentlich zur Verbreitung von Ambrosia spp. beitragen kann, insbesondere in…
Es besteht neues Interesse an Camelina sativa als Ölpflanze, da die Nachfrage nach alternativen, anspruchsloseren Ölpflanzen (low-input oilseed), deren…
Am 17. Februar 2009 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „EFSA“) gemäß Artikel 6 und Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr.…
Unter Berücksichtigung der Gutachten der EFSA und der derzeit unterschiedlichen Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten, was die unvermeidbare Verschleppung…
Am 21. Juli 2009 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („EFSA“) gemäß Artikel 6 und Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 eine…
In Bezug auf Aprikosen (Prunus armeniaca L.) und Bittermandeln (Prunus dulcis var. amara oder Prunus amygdalus Batsch var. amara) kann aus dem Gutachten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.