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Für das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen sollte eine Höchstmenge bestimmt werden. Um sicherzustellen, dass diese Höchstmenge eingehalten wird, sollten die Mitgliedstaaten die Erzeuger dazu verpflichten, die Mengen der Erhaltungsmischungen zu melden, für die sie eine Genehmigung beantragen wollen, und gegebenenfalls Mengenzuweisungen an die Erzeuger vornehmen.
Für jede Erhaltungssorte innerhalb einer Pflanzenart sollten Höchstmengen für das Inverkehrbringen festgelegt werden sowie eine Gesamtmenge für alle…
Bei direkt geernteten Erhaltungsmischungen stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Erzeuger vor Beginn jeder Produktionsperiode die Menge an Saatgut für…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in ihrem Hoheitsgebiet tätigen Erzeuger für jede Produktionsperiode die jeweilige Menge der in den Verkehr gebrachten…
Im Fall der Erhaltungssorten sollten die von jeder Sorte in Verkehr gebrachten Saatgutmengen die Menge nicht überschreiten, die zur Erzeugung von Gemüse der…
Um sicherzustellen, dass die Höchstmengen nicht überschritten werden, ist ein besonderes Verfahren einzuführen, nach dem die zuständigen Behörden der…
Um sicherzustellen, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird, ist es notwendig, ein Verfahren einzuführen, nach dem die zuständigen Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.