Erwägungsgrund 9 32010L0060
Für das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen sollte eine Höchstmenge bestimmt werden. Um sicherzustellen, dass diese Höchstmenge eingehalten wird, sollten die Mitgliedstaaten die Erzeuger dazu verpflichten, die Mengen der Erhaltungsmischungen zu melden, für die sie eine Genehmigung beantragen wollen, und gegebenenfalls Mengenzuweisungen an die Erzeuger vornehmen.