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Für jede Erhaltungssorte innerhalb einer Pflanzenart sollten Höchstmengen für das Inverkehrbringen festgelegt werden sowie eine Gesamtmenge für alle Erhaltungssorten der betreffenden Art zusammengenommen. Um sicherzustellen, dass diese Mengen eingehalten werden, sollten die Mitgliedstaaten die Erzeuger dazu verpflichten, die Mengen der Erhaltungssorten, die sie erzeugen wollen, zu melden, und Mengenzuweisungen an die Erzeuger vornehmen.
Im Fall der Erhaltungssorten sollten die von jeder Sorte in Verkehr gebrachten Saatgutmengen die Menge nicht überschreiten, die zur Erzeugung von Gemüse der…
Für das Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen sollte eine Höchstmenge bestimmt werden. Um sicherzustellen, dass diese Höchstmenge eingehalten wird, sollten…
Das Bundessortenamt setzt abweichend von Absatz 1 für Erhaltungssorten von Gemüsearten, außer für Amateursorten, die Höchstmenge des je Sorte jährlich zum…
Damit gewährleistet ist, dass diese Richtlinie ordnungsgemäß angewandt wird, sollten Saatgutbestände von Erhaltungssorten und zum Anbau unter besonderen…
Für Erhaltungssorten sollten Beschränkungen für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Saatgut vorgesehen werden, insbesondere hinsichtlich der…
Für das Inverkehrbringen der einzelnen Erhaltungssorten und für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten sollten mengenmäßige Beschränkungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.