Gesetze
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Das Internet garantiert einen leichten Zugang zu Informationen. Der Prospekt sollte zur Gewährleistung einer besseren Zugänglichkeit für die Anleger immer in elektronischer Form auf der einschlägigen Website veröffentlicht werden. Ist eine andere Person als der Emittent für die Erstellung des Prospekts verantwortlich, genügt es, wenn diese Person den Prospekt auf der Website dieser Person veröffentlicht.
Der Prospekt kann auf einem dauerhaften Datenträger oder über eine Website zur Verfügung gestellt werden. Eine Papierfassung wird den Anlegern auf Verlangen…
Der Verkaufsprospekt ist in der Form zu veröffentlichen, dass er Werden Vermögensanlagen über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem angeboten, ist…
Der Prospekt enthält die Angaben, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die ihnen vorgeschlagene Anlage und vor allem über die damit verbundenen…
Für die Zwecke dieses Artikels wird die Bereitstellung von Informationen auf elektronischem Wege für die Rahmenbedingungen, unter denen das Geschäft zwischen…
Bei den Möglichkeiten, die der Dienstleistungserbringer hat, um dem Dienstleistungsempfänger die von ihm bereitzustellenden Informationen leicht zugänglich zu…
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen reichlich Informationen über ihre Finanzlage, die im Allgemeinen öffentlich zugänglich sind. Bei Wertpapierangeboten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.