Erwägungsgrund 6 32010L0088
Damit wird nicht ausgeschlossen, dass die MwSt.-Vorschriften vor dem 31. Dezember 2015 erneut überprüft werden, um dem Ergebnis in Bezug auf die neue MwSt.-Strategie Rechnung zu tragen.
Damit wird nicht ausgeschlossen, dass die MwSt.-Vorschriften vor dem 31. Dezember 2015 erneut überprüft werden, um dem Ergebnis in Bezug auf die neue MwSt.-Strategie Rechnung zu tragen.