Richtlinie 2010/91/EU der Kommission vom 10. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Metosulam und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher ist es angezeigt, die Richtlinie 91/414/EWG entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 11 32010L0091
Erwägungsgrund 11 32010L0091Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen