Gesetze
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Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ist notwendig, um die Verfahren der Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch sowie die bewährten Praktiken auf den betreffenden Gebieten ständig zu überprüfen.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission prüfen und bewerten gemeinsam die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden nach dieser Richtlinie und tauschen ihre…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommissionsinspektionen zusammenarbeiten.
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Die Kommission fördert erforderlichenfalls die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Erreichung einer gemeinschaftsweiten…
Die Kommission sollte außerdem die Möglichkeit haben, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Austauschprogramme zwischen Mitgliedstaaten für das Personal,…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.