Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Anwendung dieser Verordnung wirksam mit der Kommission zusammenarbeiten. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit sollte die Kommission in der Lage sein, ein Verfahren für die Zusammenarbeit einzurichten.
Zur ordnungsgemäßen Anwendung dieser Verordnung stellt jeder Mitgliedstaat sicher, dass seine zuständigen Behörden, andere Behörden und gegebenenfalls die…
Damit das durch diese Verordnung eingeführte System reibungslos funktionieren kann, ist eine gute Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten,…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden die…
Die Mitgliedstaaten sind bei der Erfüllung ihrer in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen bestrebt, gegebenenfalls mit Drittländern zusammenzuarbeiten,…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Da die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Anwendung dieser Richtlinie und die Beachtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.