Erwägungsgrund 12 32011L0020
Mit der Entscheidung 2008/934/EG wird bestimmt, dass Fenoxycarb nicht aufgenommen wird und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff bis zum 31. Dezember 2011 widerrufen werden müssen. Deshalb sollte die Fenoxycarb betreffende Zeile im Anhang der genannten Entscheidung gestrichen werden.