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Am Ende ihrer Überprüfung sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, der gegebenenfalls Änderungsvorschläge enthält, in denen die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Anleger, die AIF oder die AIFM in der Union und in Drittländern berücksichtigt werden.
Nach Abschluss der Überprüfung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat unverzüglich einen Bericht vor. Falls erforderlich, unterbreitet sie…
Die Kommission wird aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat Folgendes vorzulegen: Diesen Berichten sind gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung…
Vier Jahre nach der Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Kommission auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation und im Lichte der Beratungen mit den…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat außerdem einen Bericht vorlegen, in dem die Entwicklungen innerhalb des Regelungs- und…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der EBA und der EZB einen Bericht über die…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat ferner einen Bericht vorlegen, in dem die Anreize für die Nutzer, für einen Teil ihrer Ratings…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.