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Es sollte jedoch die besondere Situation öffentlicher Stellen berücksichtigt werden, die wirtschaftliche Tätigkeiten industrieller oder kommerzieller Natur ausüben, indem sie als öffentliches Unternehmen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt anbieten. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen die gesetzlich vorgesehene Zahlungsfrist auf bis zu 60 Kalendertage ausdehnen können.
Im Allgemeinen können öffentliche Stellen mit sichereren, berechenbareren und beständigeren Einkünften als Unternehmen rechnen. Ferner werden vielen…
Daher sollte festgelegt werden, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen zwischen Unternehmen grundsätzlich auf 60 Kalendertage beschränkt sind. Jedoch…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die vertraglich festgelegte Zahlungsfrist nicht die in Absatz 3 genannten Fristen überschreitet, es sei denn im Vertrag…
Besonders problematisch im Hinblick auf den Zahlungsverzug ist in einem Großteil der Mitgliedstaaten die Situation im Gesundheitswesen. Die Gesundheitssysteme…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die vertraglich festgelegte Zahlungsfrist 60 Kalendertage nicht überschreitet, es sei denn im Vertrag wurde…
Verschiedene Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, die in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission , vorgeschriebene Frist einzuhalten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.