Erwägungsgrund 42 32014R0223
Die Empfängereinrichtungen sollten die gesamten Fördermittel vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel aus Vorschuss- und Zwischenzahlungen spätestens 90 Tage, nachdem sie den Zahlungsantrag gestellt haben, erhalten. Die Verwaltungsbehörde sollte die Frist unterbrechen können, wenn die Belege unvollständig sind oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen, die weitere Untersuchungen erfordern.