Erwägungsgrund 6 32011L0076
Für manche Verkehrsträger wurde bereits mit der Internalisierung externer Kosten begonnen, und das einschlägige Unionsrecht zielt auf eine solche Internalisierung ab oder verhindert diese zumindest nicht. Dieser Prozess muss weiter überwacht und für alle Verkehrsträger unter Anwendung gemeinsamer Grundsätze vorangetrieben werden, wobei aber der Besonderheit jedes Verkehrsträgers Rechnung zu tragen ist.