Erwägungsgrund 5 32011L0085
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde mit Blick auf die Formulierung, Anwendung, Überwachung und Bewertung der Unionspolitik ein Rechtsrahmen für die Erstellung europäischer Statistiken geschaffen. In dieser Verordnung wurden auch die Grundsätze für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken — fachliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistische Geheimhaltung und Kostenwirksamkeit — niedergelegt und jeweils genau definiert. Durch die Verordnung (EG) Nr. 479/2009 vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit wurden die Befugnisse der Kommission zur Überprüfung der im Rahmen des Defizitverfahrens herangezogenen statistischen Daten gestärkt.