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Es ist erforderlich, dass Finanzkonglomerate in der gesamten Union anhand des Ausmaßes ermittelt werden, in dem sie Gruppenrisiken ausgesetzt sind. Diese Ermittlung erfolgt auf der Grundlage gemeinsamer Leitlinien, die von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) (EBA), der durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) (EIOPA) und der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 durch den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Gemeinsamer Ausschuss) herausgegeben werden. Wichtig ist ebenfalls, dass die Erfordernisse für eine Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung diesen Leitlinien entsprechend risikoabhängig angewandt werden. Dies gilt insbesondere für größere international tätige Finanzkonglomerate.
Die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), errichtet durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des…
Die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde unterrichtet die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des RatesABl. L 331 vom…
Die ESA erarbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses gemeinsame Leitlinien zur Durchführung risikobasierter Bewertungen von Finanzkonglomeraten durch die…
Um zur Stabilität des Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen beizutragen, muss die zusätzliche Beaufsichtigung großer, komplexer und international tätiger…
Folgender Artikel wird eingefügt: Gemeinsame Leitlinien (1) Die ESA erarbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses gemeinsame Leitlinien zur Durchführung…
Um bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.