Erwägungsgrund 6 32011L0009
Den verschiedenen Untersuchungen zufolge kann davon ausgegangen werden, dass Dodin enthaltende Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 91/414/EWG erfüllen, insbesondere hinsichtlich der geprüften und im Beurteilungsbericht der Kommission genannten Anwendungen. Damit sichergestellt ist, dass Dodin enthaltende Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten gemäß der genannten Richtlinie zugelassen werden können, sollte dieser Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie aufgenommen werden.