Richtline 2011/97/EU des Rates vom 5. Dezember 2011 zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG im Hinblick auf spezifische Kriterien für die Lagerung von als Abfall betrachtetem metallischem Quecksilber
Die Richtlinie 1999/31/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32011L0097
Erwägungsgrund 11 32011L0097Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen