Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten sollten Organisationen der Zivilgesellschaft, darunter anerkannte und aktive nichtstaatliche Organisationen, die sich Verbrechensopfern annehmen, fördern und insbesondere bei der Konzipierung strategischer Initiativen, Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Forschungs- und Bildungsprogrammen und Schulungsmaßnahmen sowie bei der Überwachung und Bewertung der Folgen von Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Verbrechensopfern eng mit ihnen zusammenarbeiten. Damit Opfer von Straftaten in ausreichender Weise Hilfe, Unterstützung und Schutz erhalten, sollten die öffentlichen Dienste koordiniert arbeiten und auf allen Verwaltungsebenen — auf Unionsebene wie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene — einbezogen werden. Opfer sollten dabei unterstützt werden, die zuständigen Behörden zu finden und mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um wiederholte Verweisungen zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung „zentraler Anlaufstellen“ prüfen, die auf die zahlreichen Bedürfnisse der an einem Strafverfahren beteiligten Opfer eingehen, zu denen auch das Bedürfnis nach Information, Hilfe, Unterstützung, Schutz und Entschädigung zählt.
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um neben den allgemeinen Opferunterstützungsdiensten oder als zu diesen gehörig kostenlose vertrauliche spezialisierte…
Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Opferunterstützungsdienste den Schwerpunkt besonders auf den…
Die Mitgliedstaaten sollten Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich anerkannte und in diesem Bereich tätige Nichtregierungsorganisationen, die mit…
Zwar sollte die Leistung der Unterstützung nicht davon abhängig sein, ob das Opfer die Straftat bei einer zuständigen Behörde, wie der Polizei, angezeigt hat,…
Um die Opfer zur Anzeige von Straftaten zu ermutigen, die Anzeige zu erleichtern und den Opfern die Möglichkeit zu geben, den Kreislauf wiederholter…
Von dem Zeitpunkt an, zu dem die zuständigen Behörden Kenntnis von dem Opfer haben, während des Strafverfahrens wie auch für einen angemessenen Zeitraum nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.