Erwägungsgrund 22 32024L1385
Strafrechtliche Verantwortlichkeit sollte auf Situationen beschränkt bleiben, in denen die Überwachung dem Opfer wahrscheinlich schweren Schaden zufügt. Bei der Beurteilung, ob eine Handlung wahrscheinlich schweren Schaden verursacht, sollte der Schwerpunkt auf die Frage gelegt werden, ob normalerweise zu erwarten wäre, dass diese Handlung dem Opfer Schaden zufügt.