Erwägungsgrund 3 32012L0004
Bestimmte Artikel sind zu klein, um den Code der Produktionsstätte und die elektronisch lesbaren Informationen anzubringen. Auf bestimmten anderen Artikeln ist es technisch aufgrund ihrer Form oder ihres Designs nicht möglich, eine eindeutige Kennzeichnung anzubringen. In diesen Fällen sollten die erforderlichen Angaben auf jeder kleinsten Verpackungseinheit angebracht werden. Der künftige technische Fortschritt könnte es möglich machen, den Code der Produktionsstätte und die elektronisch lesbaren Informationen auf derartigen Artikeln anzubringen. Die Kommission sollte daher bis Ende 2020 eine Überprüfung durchführen, um zu beurteilen, ob die erforderlichen Angaben auf den Artikeln selbst angebracht werden können.