Erwägungsgrund 5 32012L0004
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 93/15/EG eingesetzten Ausschusses —
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 93/15/EG eingesetzten Ausschusses —