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Wenngleich den Lizenzinhabern mit allgemeinen Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG ausschließliche Rechte zur Exploration oder Förderung von Erdöl bzw. Erdgas in einem bestimmten Lizenzgebiet gewährt werden, sollten Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in diesem Gebiet einer kontinuierlichen Regulierungsaufsicht durch Sachverständige der Mitgliedstaaten unterliegen, um wirksame Kontrollen zur Prävention schwerer Unfälle und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten.
Gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei Entscheidungen über die Erteilung oder Übertragung von Lizenzen für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten die…
Die Mitgliedstaaten verlangen, dass der Lizenzinhaber während der gesamten Dauer der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten alle angemessenen Schritte…
Es sollte klargestellt werden, dass die Inhaber von Genehmigungen für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG auch die haftbaren…
„Lizenz“ eine Genehmigung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG;
Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten sollten nur von Betreibern durchgeführt werden, die von Lizenzinhabern oder lizenzerteilenden Behörden benannt wurden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.