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Einschlägige Anforderungen für die Entwicklung von Plänen und Projekten sind in Unionsrechtsakten enthalten, insbesondere in der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme , der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme , der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen . Allerdings sind nicht alle Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten im Bereich der Exploration von den geltenden Anforderungen der Union an die Beteiligung der Öffentlichkeit erfasst. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen, die auf die Aufnahme von Explorationstätigkeiten von einer Nichtförderanlage aus abzielen oder dazu führen könnten. Solche Explorationstätigkeiten können unter bestimmten Umständen aber möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und die Entscheidungsverfahren sollten daher der im Übereinkommen von Aarhus geforderten Beteiligung der Öffentlichkeit unterliegen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und wirksam die Möglichkeit erhält, sich an den Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit…
Die Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter…
Wenn allgemeine Pläne oder Programme zu in Absatz 1 Buchstaben a oder c genannten Angelegenheiten erstellt werden, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die…
Mit der Niederbringung einer Explorationsbohrung von einer Nichtförderanlage aus wird erst begonnen, wenn die einschlägigen Behörden des Mitgliedstaats zuvor…
Für die Ausarbeitung und Änderung der nationalen Aktionspläne sollte die Anwendung der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.…
Dieser Artikel gilt nicht für die in Anhang I aufgeführten Pläne und Programme, für die gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.