Erwägungsgrund 9 32022R0869
Die Grundlage für den Energiebinnenmarkt bilden die Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates. Wenngleich bei der Verwirklichung dieses Marktes ganz erhebliche Fortschritte erzielt wurden, bestehen noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten, durch eine bessere Nutzung der bestehenden Energieinfrastruktur, die Integration zunehmender Mengen erneuerbarer Energie sowie die Integration des Energiesystems.