Erwägungsgrund 15 32012L0018
Zum Nachweis dafür, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um schwere Unfälle zu verhüten und Notfallpläne und notwendige Maßnahmen vorzubereiten, sollte der Betreiber im Falle von Betrieben, in denen gefährliche Stoffe in erheblichen Mengen vorhanden sind, der zuständigen Behörde Informationen in Form eines Sicherheitsberichts liefern. Dieser Sicherheitsbericht sollte Einzelheiten über den Betrieb, die vorhandenen gefährlichen Stoffe, die Anlagen oder Lager, mögliche Szenarien schwerer Unfälle und Risikoanalysen, Verhütungs- und Interventionsmaßnahmen sowie vorhandene Managementsysteme enthalten, um der Gefahr schwerer Unfälle vorzubeugen bzw. sie zu verringern und damit die erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden können. Die Gefahr eines schweren Unfalls könnte durch die mit dem Standort des Betriebs verbundene Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen erhöht werden. Dies sollte bei der Erstellung von Szenarien schwerer Unfälle berücksichtigt werden.