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Auch wenn es nicht möglich sein kann, außerhalb der Union die Anwendung des Unternehmenskonzepts zur Verhütung schwerer Unfälle durchzusetzen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Betreiber und Eigentümer ihre Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten außerhalb der Union in ihrem Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle dokumentieren.
Der Unternehmer hat ein Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle für die Plattform, die angebundenen Einrichtungen und, sofern sich der Bericht über…
Die Mitgliedstaaten verlangen, dass Betreiber und Eigentümer ein Dokument erstellen, in dem sie ihr gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a vorzulegendes…
Informationen über schwere Unfälle bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union können dazu beitragen, mögliche Unfallursachen besser zu…
Die Mitgliedstaaten verlangen von Unternehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet registriert sind und selbst oder über Tochterunternehmen Offshore-Erdöl- und…
In Anbetracht ihrer geografischen Lage sind Binnenmitgliedstaaten weder an der Lizenzerteilung noch an der Verhütung schwerer Unfälle bei Offshore-Erdöl- und…
Von den verantwortlichen Betreibern und Eigentümern sollte erwartet werden, dass sie ihre Tätigkeiten weltweit nach bewährten Verfahren und Normen durchführen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.