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Informationen über schwere Unfälle bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union können dazu beitragen, mögliche Unfallursachen besser zu verstehen, die wichtigsten Lehren besser zu vermitteln und den Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. Daher sollten alle Mitgliedstaaten — einschließlich der Binnenmitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten mit Offshore-Gewässern, die keine Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten oder Lizenzvergabe betreiben — Berichte über schwere Unfälle, die sich außerhalb der Union ereignen, verlangen, an denen in ihrem Hoheitsgebiet registrierte Unternehmen beteiligt sind, und die betreffenden Informationen auf Unionsebene weitergeben. Die Berichtsanforderungen sollten nicht in Notfallmaßnahmen oder in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Unfall eingreifen. Vielmehr sollte im Mittelpunkt stehen, welche Bedeutung der Unfall für die Weiterentwicklung der Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union hat.
In Anbetracht ihrer geografischen Lage sind Binnenmitgliedstaaten weder an der Lizenzerteilung noch an der Verhütung schwerer Unfälle bei Offshore-Erdöl- und…
Die Mitgliedstaaten verlangen von Unternehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet registriert sind und selbst oder über Tochterunternehmen Offshore-Erdöl- und…
Auch wenn es nicht möglich sein kann, außerhalb der Union die Anwendung des Unternehmenskonzepts zur Verhütung schwerer Unfälle durchzusetzen, sollten die…
Zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Ordnungsmäßigkeit und Integrität der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union sollten die…
Nicht alle Mitgliedstaaten mit Offshore-Gewässern gestatten unter ihrer Hoheitsgewalt Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten. Diese Mitgliedstaaten beteiligen…
Es ist wichtig, dass alle einschlägigen Informationen, auch die technischen Daten und Parameter, für die spätere Untersuchung zur Verfügung stehen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.