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Die Mitgliedstaaten sollten von Betreibern und Eigentümern entsprechend bewährten Verfahren verlangen, dass sie zur Unterstützung bewährter Regulierungsverfahren der zuständigen Behörde effektive Kooperationsbeziehungen zu dieser Behörde unterhalten und proaktiv höchste Sicherheitsniveaus gewährleisten, unter anderem auch dadurch, dass sie gegebenenfalls ohne Eingreifen der zuständigen Behörde bestimmte Aktivitäten aussetzen.
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die zuständige Behörde rechtlich befugt ist und über ausreichende Ressourcen verfügt, um wirksame, angemessene…
Zur wirksamen Durchführung und Durchsetzung dieser Richtlinie sollten die Betreiber regelmäßig der zuständigen Behörde über die Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Betreiber und Eigentümer gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, damit geeignete technische Mittel oder Verfahren…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Alle Mitgliedstaaten sollten gemeinsame wesentliche Anforderungen an die Aufsicht beachten, damit bei qualifizierten Vertrauensdiensten überall ein…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen verwaltungs- und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.