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Um sicherzustellen, dass keine relevanten Sicherheitsbedenken übersehen oder außer Acht gelassen werden, sollten angemessene Mittel zur vertraulichen Meldung solcher Bedenken und zum Schutz von Informanten geschaffen und gefördert werden. Auch wenn die Mitgliedstaaten außerhalb der Union Regelungen nicht durchsetzen können, sollten diese Mittel eine Meldung der Bedenken von Personen ermöglichen, die an Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union beteiligt sind.
Die Beschäftigten sowie andere im Betrieb eingesetzte Personen können der zuständigen Behörde Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes im…
Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten vertraulich — von jeder beliebigen Quelle…
Es ist wichtig, dass alle einschlägigen Informationen, auch die technischen Daten und Parameter, für die spätere Untersuchung zur Verfügung stehen. Die…
Auch wenn es nicht möglich sein kann, außerhalb der Union die Anwendung des Unternehmenskonzepts zur Verhütung schwerer Unfälle durchzusetzen, sollten die…
Zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Ordnungsmäßigkeit und Integrität der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union sollten die…
Informationen über schwere Unfälle bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union können dazu beitragen, mögliche Unfallursachen besser zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.