Erwägungsgrund 22 32013L0030
Besondere Rechtsvorschriften sind erforderlich, um den ernsten Gefahren in der Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie, die insbesondere die Prozesssicherheit, die sichere Rückhaltung der Kohlenwasserstoffe, die strukturelle Integrität, die Prävention von Bränden und Explosionen, die Evakuierung, Flucht und Rettung sowie die Eindämmung der Umweltauswirkungen nach einem schweren Unfall betreffen, Rechnung zu tragen.