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Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für den Informationsaustausch und im Interesse einer besseren Leistungstransparenz im Offshore-Erdöl- und -Erdgassektor sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf das Format und die Einzelheiten der auszutauschenden und zu veröffentlichenden Informationen übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren , ausgeübt werden.
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung bestimmter Artikel dieser Verordnung herzustellen und um die Hauptkategorien von Daten zu bestimmen, die gemäß…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf die Leitlinien und das Format der Anträge auf…
Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Artikels 46 Absatz 1 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.