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Wirksame Notfalleinsätze setzen ein sofortiges Handeln des Betreibers sowie Eigentümers und eine enge Zusammenarbeit mit den Notfalleinrichtungen der Mitgliedstaaten voraus, die während der weiteren Entwicklungen die Bereitstellung zusätzlicher Notfalleinsatzressourcen koordinieren. Diese Einsätze sollten zudem eine gründliche Untersuchung des Notfalls umfassen, die unverzüglich beginnen sollte, um so wenig relevante Informationen und Beweise wie möglich zu verlieren. Nach einem Notfall sollten die Mitgliedstaaten die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen.
Die effiziente Bewältigung eines Notfalls mit grenzüberschreitenden Folgen erfordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber oder der Eigentümer im Falle eines schweren Unfalls alle geeigneten Maßnahmen ergreift, um eine…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Betreiber und Eigentümer in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten regelmäßig…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass bei einem Notfall in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet das betreffende Unternehmen eine vorläufige erste Bewertung der…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Betreiber und der Eigentümer die im Rahmen des internen Notfalleinsatzplans relevanten Ausrüstungen und Fachleute…
Bei schweren Unfällen oder unmittelbar drohenden schweren Unfällen, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben oder haben können, unterrichtet der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.