Art. 153 Abs. 4 32013L0036Maßnahmen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats im Zusammenhang mit im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten
Verletzt das Kreditinstitut trotz der vom Herkunftsmitgliedstaat getroffenen Maßnahmen – oder wenn sich die betreffenden Maßnahmen als unzureichend erweisen…
Art. 8 Abs. 4 32016L0097RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Absätze 2 und 3 berühren nicht die Befugnis des Aufnahmemitgliedstaats, geeignete und nicht diskriminierende Maßnahmen zu ergreifen, um in seinem…
Erwägungsgrund 49 32021L2167RICHTLINIE (EU) 2021/2167 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Recht der Mitgliedstaaten, bei Verstößen gegen ihr nationales Recht, etwa über Verbraucherschutz, Rechte von Kreditnehmern oder kriminelle Aktivitäten,…
Art. 9 Abs. 1 32016L0097RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Aufnahmemitgliedstaaten, geeignete und nicht diskriminierende Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Hoheitsgebiet…
Art. 17 Abs. 1 32013R1024Zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten die Verfahren des einschlägigen Unionsrechts in Bezug auf Kreditinstitute, die die Errichtung einer…