Erwägungsgrund 9 32016L0097
Zwischen den nationalen Vorschriften bestehen immer noch erhebliche Unterschiede, die für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit des Versicherungs- und Rückversicherungsvertriebs im Binnenmarkt Hindernisse mit sich bringen. Es ist notwendig, den Binnenmarkt weiter zu stärken und einen wirklichen Binnenmarkt für Lebens- und Sachversicherungsprodukte und -dienstleistungen zu schaffen.