Erwägungsgrund 3 32009D0556BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2009 über die vorläufige Anwendung und den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (2009/556/EG)
Dieses neue konsolidierte Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 89 32009L0138Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um den internationalen Aspekten der Rückversicherung Rechnung zu tragen, sollte der Abschluss internationaler Vereinbarungen mit Drittländern ermöglicht werden,…
Erwägungsgrund 3 32007D0824BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/824/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32009D0900BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/900/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32005D0365BESCHLUSS 2005/365/GASP DES RATES vom 14. April 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Bulgarien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Das Abkommen sollte genehmigt werden —