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In den Schlussfolgerungen des Rates vom 27. und 28. November 2008 wurde die Ausarbeitung einer neuen Strategie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission angekündigt, in die auch das Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität aus dem Jahr 2001 einfließen soll. Dieses Übereinkommen ist der rechtliche Bezugsrahmen für die Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit auch der Angriffe auf Informationssysteme. Die vorliegende Richtlinie baut auf dem Übereinkommen auf. Eine möglichst baldige Ratifizierung dieses Übereinkommens durch alle Mitgliedstaaten sollte als Priorität betrachtet werden.
Die Ziele dieser Richtlinie sind die Angleichung des Strafrechts der Mitgliedstaaten im Bereich Angriffe auf Informationssysteme, indem Mindestvorschriften zur…
Die Kommission sollte einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und erforderliche Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten, die unter…
Es ist erforderlich, vergleichbare Daten in Bezug auf die in dieser Richtlinie vorgesehenen Straftaten zu erheben. Die betreffenden Daten sollten den…
Größere Abweichungen und Diskrepanzen zwischen den Rechtsvorschriften und Strafverfahren der Mitgliedstaaten im Bereich von Angriffen auf Informationssysteme…
Mit dem Übereinkommen wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der mit dem der Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 1998 über…
In Anbetracht dessen, dass eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu einem umfassenden Austausch von Informationen und Daten führt, bezweckt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.