Gesetze
Gesetz wird geladen …
Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde (im Folgenden „gesuchte Personen“), sollten im Vollstreckungsmitgliedstaat das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand haben, damit sie ihre Rechte gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI wirksam wahrnehmen können. Nimmt ein Rechtsbeistand an einer Vernehmung einer gesuchten Person durch die vollstreckende Justizbehörde teil, so kann dieser Rechtsbeistand unter anderem im Einklang mit den im nationalen Recht vorgesehenen Verfahren Fragen stellen, Erläuterungen verlangen und Erklärungen abgeben. Die Tatsache, dass der Rechtsbeistand an solch einer Vernehmung teilnimmt, sollte unter Verwendung des Verfahrens für Aufzeichnungen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats schriftlich festgehalten werden.
das Recht, dass ihr Rechtsbeistand bei der Vernehmung einer gesuchten Person durch die vollstreckende Justizbehörde zugegen ist und gemäß den Verfahren des…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht darauf haben, dass ihr Rechtsbeistand anwesend ist und effektiv…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht darauf haben, dass ihr Rechtsbeistand bei der Befragung zugegen ist…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Personen, die zum Zwecke der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werden, unverzüglich eine…
Unverzüglich nachdem sie darüber unterrichtet wurde, dass eine gesuchte Person einen Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat benennen möchte, stellt die…
Gesuchte Personen sollten das Recht haben, mit dem Rechtsbeistand zu kommunizieren, der sie im Vollstreckungsmitgliedstaat vertritt. Diese Kommunikation sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.