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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht darauf haben, dass ihr Rechtsbeistand anwesend ist und effektiv teilnimmt, wenn sie durch die Polizei oder eine andere Strafverfolgungs- oder Justizbehörde befragt werden, auch im Rahmen von Gerichtsverhandlungen. Diese Teilnahme sollte gemäß den Verfahren des nationalen Rechts erfolgen, die die Teilnahme eines Rechtsbeistands an der Befragung des Verdächtigen oder der beschuldigten Person durch die Polizei oder eine andere Strafverfolgungs- oder Justizbehörde — auch im Rahmen von Gerichtsverhandlungen — regeln können, sofern diese Verfahren die wirksame Ausübung und den Wesensgehalt des betreffenden Rechts nicht beeinträchtigen. Bei der Vernehmung des Verdächtigen oder der beschuldigten Person durch die Polizei oder eine andere Strafverfolgungs- oder Justizbehörde oder bei der Gerichtsverhandlung kann der Rechtsbeistand im Einklang mit diesen Verfahren unter anderem Fragen stellen, Erläuterungen verlangen und Erklärungen abgeben, die nach dem nationalen Recht protokolliert werden sollten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen ein Recht darauf haben, dass ihr Rechtsbeistand bei der Befragung zugegen ist…
Verdächtige oder beschuldigte Personen haben ein Recht darauf, dass ihr Rechtsbeistand bei Ermittlungs- oder Beweiserhebungshandlungen zugegen ist, soweit sie…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen das Recht haben, unverzüglich Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten zu…
Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde (im Folgenden „gesuchte Personen“), sollten im Vollstreckungsmitgliedstaat das Recht auf Zugang…
Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten das Recht haben, mit dem Rechtsbeistand, der sie vertritt, unter vier Augen zusammenzutreffen. Die…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, allgemeine Informationen — beispielsweise auf einer Internetseite oder durch ein in Polizeidienststellen ausliegendes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.