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Nummer 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 erhält folgende Fassung: „2. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates : Artikel 4a bis 4e, Artikel 8, Artikel 21a, Artikel 50, Artikel 56 und Artikel 56a.
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1124/2010 erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
Artikel 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Richtlinie 2005/36/EG und die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 sollten daher entsprechend geändert werden —
Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Die Richtlinie 2005/36/EG wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.